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Rechtsanspruch für unter Dreijährige
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder
gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland.
Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem 
vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz
in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
– also bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater – oder einem sogenannten TiagR
erfüllt werden.
Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot
für Kinder in den ersten drei Lebensjahren.
Ebenso steht den Eltern eine Bezuschussung zu, wenn das Kind im Alter von 8 Wochen betreut wird.

hier nachzulesen

Wir verlangen 8,50 Euro pro Stunde. Davon übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe 7,50 Euro.
Die WJH  berechnet dann den Eigenanteil, den die Eltern an das Jugendamt zu zahlen haben. 
Die Betreuungskosten für die Eltern ist unabhängig vom Einkommen. Sie richten sich nach der Anzahl der Betreuungsstunden. 

Zuschüsse durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Zuschuss für den Kindergartenbeitrag oder die Tagesmutter zahlen,
der beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist.
D.h. der Arbeitnehmer erhält die Zahlung
Brutto wie Netto ohne Abzüge.
Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung entfällt.

Die Kindertagespflege
wird hier in Baden-Württemberg wie die U3 Gruppen der Kitas subventioniert.
Das heißt, die Betreuungskosten  bei den Krümelbienchen
laßen sich mit öffentlichen Kitas im U3 Bereich durchaus vergleichen.

Dafür muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der 
wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellt werden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben,
so wenden Sie sich bitte an Frau Hanna Staiger
vom Tageselternverein Esslingen
Sie wird Ihnen gern behilflich sein. 
Büro Esslingen:
Martinstr. 8
73728 Esslingen

Hanna Staiger

Bachelor of Arts Soziale Arbeit
h.staiger@tev-kreis-es.de
Tel. 0711 4692427-34

Persönliche Sprechzeiten

Di.

09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

 

Wurde Ihr Antrag von der WJH  bewilligt, belaufen sich die Kosten für Sie…

Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen ab 01.01.2022

 

Kostenbeitrag je Betreuungsstunde

Familie mit einem Kind unter 18 Jahren

2,67 € + 1,00 € = 3,67 €

Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

2,08 € + 1,00  =
3,08 € 

Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren

1,40 € + 1,00 € = 
2,40 €

Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren

0,47 € + 1,00 € = 1,47 €

hier ein Beispiel:
bei zwei Kindern unter 18 Jahren.
– 35 Stunden/Woche * 3,67 €/Betreuungsstunde * 4,3 Wochen/Monat = 463,54 €

Die Kosten für das Essen sind nicht in den monatlichen Gebühren enthalten, sondern
muss von den Eltern separat bezahlt werden
Wir erheben 85,00 € pro Monat. 

Essensgeld ist ein Sachbezug
und wird ausschließlich zur Verköstigung der Kinder benutzt.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Frühstück
Mittagessen
Vesper
Getränke
Obst und Gemüse
(regional und saisonal)
beziehen wir wöchentlich von einem ortsansässigen Bauern.

Antrag auf Betreuungskosten